Rechtliches

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Seit 1992 gibt es das Betreuungsgesetz, welches das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ablöste. Die Entmündigung wurde damit abgeschafft. 1999, 2005 und 2009 wurde das Betreuungsgesetz in einigen Teilen reformiert. Eine weitere grundlegende Reform trat zum 01.01.2023 in Kraft. Das Betreuungsgesetz ist in den §§ 1814 BGB bis 1881 BGB sowie einigen weiteren Gesetzen (FamFG, VBVG, BtOG, u.a.) geregelt.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
„Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert“.