Abteilung Gesundheitswesen -
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Therapeut nach dem Heilpraktikergesetzt (HpG)
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, ohne die Approbation zu besitzen, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetzt. Dies beinhaltet, dass ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen nachgewiesen werden. Ebenso müssen ferner ausreichende diagnostische Fähigkeiten bestehen, um den Klienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
Dies vermitteln wir in unseren Kurseinheiten.
Für die Überprufung sind die Teilbereiche "Psychologie", "Therapie" und "Psychiatrie" relevant, die an ca. 11 Wochenenden abgehandelt werden. 2 Wochenenden bereiten intensiv auf die Prüfungsfragen vor und dienen der Wiederholung und strategischen Vorbereitung auf die bevorstehende schriftliche und mündliche Prüfung.
Der Lehrgang ist für alle Menschen, die in helfenden Berufen, bereits als Therapeuten oder in anderen Sozialbereichen tätig sind. Für alle Menschen, die Einfühlungsvermogen, analytischen Verstand und eine Portion Hilfsbereitschaft fur diesen Beruf mitbringen und ebenso bereit sind, entscheidende Schritte in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu gehen.
Termine:
Beginn ist jeweils im März und September eines jeden Jahres.
-Einzelkursbelegungen sind nach Absprache möglich
- Zusatzangebote:
- Einzelcouching
- Selbsterfahrung in Gruppen (z.B. Aufstellungsarbeit) .
- Lösungsorientierte Problemhilfe .
Hierzu erhalten Sie Informationen in unserer ausführlichen Informationsmappe.
Anmeldung und weitere Informationen:
Jutta Rauter
professionelle Sozialarbeit e.V. |