Rechtliche Grundlagen der Betreuungsarbeit

Im Verlauf der Ausgestaltung der Internetpräsenz werden hier die Grundlagen für die rechtliche Institution Betreuung zu finden sein.

Die Errichtung einer Betreuung setzt lt. den einschlägigen Gesetzen neben weiteren Voraussetzungen das Bestehen einer "Behinderung" voraus. Deshalb sind im Anschluss auch die internationalen Rechtskonventionen aufgeführt, die die Rechte von behinderten Menschen zum Gegenstand haben.

Zwar steht das Grundgesetz über allen in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen und damit auch über allen bereits bestehenden Konventionen (Menschenrechts, Genfer Konvention etc.). Es sollte aber davon ausgegangen werden können, dass bereits vor der Ratifizierung von internationalen Rechtsabkommen Widersprüchlichkeiten mit dem Grundgesetz und/oder den bestehenden Gesetzen ausgeräumt worden sind, so dass das internationale Recht ohne Einschränkungen auch in der (rechtlichen) Praxis Anwendung finden kann.  

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Behindertenrechtskonvention.pdf

(abgedruckt im Bundesgesetzblatt am: 31. Dezember 2008)

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